Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters für Mobilfunk - Dienstleistungen (AGB)



1. Geltung der Vertragsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages

1.1 Der Diensteanbieter (Gesmo Gesellschaft für Mobilfunk-services mbH, Eisenstraße 5, 35039 Marburg, Sitz der Gesell-schaft: Marburg, Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 5213) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Produktbeschreibungen und der Preislisten (Vertragsbedingungen). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Diensteanbieter Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn Diensteanbieter den Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt. Soweit Im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Bereitstellung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenantrags bei Diensteanbieter.

1.3 Diensteanbieter und Felix GmbH (Felix), kooperieren bei der Bereitstellung und Vermarktung innovativer Mobil-funkangebote. Diensteanbieter stellt die Netzdienstleistungen zur Verfügung, auf welchem Felix Mobilfunkprodukte be-treibt, vermarktet und die Endkunden betreut. Diensteanbie-ter ermächtigt Felix zum Einzug der Rechnung für das Mobil-funk-Dienste–angebot, der Endkunde zahlt mit schuldbefrei-ender Wirkung auf das durch Felix angegebene Konto.

1.4 Felix ist berechtigt Willensbekundungen des Kunden entgegenzunehmen. Gegenüber Felix Mobile abgegebene Willensbe-kundungen werden mit Zugang bei Felix gegenüber Diensteanbieter wirksam. Diensteanbieter bevollmächtigt Felix zur Übernahme der Kundenbetreuung. Die Vollmacht ermächtigt zu allen für die Kundenbetreuung im Namen von Diensteanbieter notwendigen und zulässigen Handlungen im Rahmen dieser AGB, insbesondere zur Kündigung, Sperre, Änderung der Endkundendaten und -tarife auf Anfrage des Endkunden, Störungsannahme, Bearbeitung von Rechungsein-wänden und der Genehmigung der Vertragsübernahme.

2. Änderungen der Vertragsbedingungen

2.1 Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kun-den nach Wahl von Diensteanbieter in Textform schriftlich, per Email oder durch SMS mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde bis dahin den Änderungen nicht widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungen der Vertragsbedingungen, bleibt der Vertrag bestehen und wird zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Sofern Diensteanbieter dem Kunden Mitteilungen nicht Im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.

2.2 Die Vertragsbedingungen können nur dann zu Ungunsten des Kunden geändert werden, wenn diese Änderungen entwe-der aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Regelungen erforderlich sind. In diesen Fällen hat der Kunde kein Widerspruchsrecht.

2.3 Darüber hinaus kann Diensteanbieter die Preise a) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie b) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen Diensteanbieter Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der Änderung anpassen. In den unter a) und b) genannten Fällen hat der Kunde eben-falls kein Widerspruchsrecht.

3. Leistungsumfang

3.1 Diensteanbieter bietet nach Maßgabe dieser AGB Tele-kommunikations- und weitere Dienstleistungen an, insbeson-dere Mobilfunkdienstleistungen, DSL-Anschlüsse und Internet-basierte Dienstleistungen. Die Nutzung der Dienstleistungen kann den Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie (z.B. GSM, UMTS, GPRS, HSCSD, ADSU) sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab,

3.2 Diensteanbieter kann die Erteilung von Auskünften sowie die Durchführung beauftragter Vertragsänderungen davon abhängig machen, dass sich der Auftraggeber allein durch Nennung eines vorab festgelegten Kundenkennworts legiti-miert. Mit dem Kundenkennwort kann der Kunde eine zusätzliche PIN als Voraussetzung für den Zugang zu Diensten beantragen, die erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden dür-fen. Der Kunde stellt sicher, dass das Kundenkennwort nicht an Minderjährige und die zusätzliche PIN nicht an Personen un-terhalb des jeweiligen Mindestalters weitergegeben werden und für diese nicht zugänglich sind. Der Kunde Wird daher das Kundenkennwort sowie alle Ihm zur Verfügung gestellten sonstigen Kennungen (z.B. PIN) vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

3.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen räumlich Im Empfangs- und Sendebereich der von Diensteanbieter in der Bundesrepublik Deutschland genutzten Funkstationen In An-spruch nehmen. Dabei werden Telekommunikationsverbindun-gen von Diensteanbieter Im Rahmen der bestehenden techni-schen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97%hergestellt.

3.4 Diensteanbieter ermöglicht auch den technischen Zugang zu Diensten anderer Anbieter, soweit ein Vertrag zwischen Diensteanbieter und dem Anbieter besteht. Bei Nutzung dieser Dienste entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwi-schen dem Kunden und dem Anbieter. Name, Anschrift und Diensteangebot der jeweiligen Anbieter benennt Dienstean-bieter auf Anfrage. Diensteanbieter behält Sich das Recht vor, die Auswahl der Anbieter, deren Dienstleistungen der Kunde ggf. Im Ausland In Anspruch nehmen kann (International Roa-ming) sowie den Inhalt der mit diesen Anbietern bestehenden Verträge jederzeit zu ändern. Im Übrigen bestimmt sich der Umfang der International Roaming-Leistungen nach dem An-gebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers.

3.5 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Dienst-leistungen können Sich aus Gründen höherer Gewalt, ein-schließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anord-nungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Diensteanbieter oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Diensteanbieter-Netzes erforderlich sind, ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Diensteanbieter zur Erfüllung Ihrer Pflichten be-nutzt. Darüber hinaus ist Diensteanbieter berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Netzbetrieb erforderlich ist. Diensteanbieter Wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Stö-rungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseiti-gung hinzuwirken. Dauert eine von Diensteanbieter zu vertre-tende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basis-preises berechtigt.

3.6 Wird eine Dienstleistung von Diensteanbieter nur für einen befristeten Zeitraum angeboten, nur In Verbindung mit einem bestimmten Tarif und/oder nur gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht, wird dies in der Preisliste oder einer Pro-duktbeschreibung ausgewiesen.

3.7 Soweit Im Produktumfang enthalten und vom Kunden gewünscht, wird Diensteanbieter die Kundendaten zum Zweck des Eintrags In ein Telefonverzeichnis an die Deutsche Tele-kom AG weitergeben; § 47 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt.

13.8 Sofern der Kunde von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Rufnummer zu einem ande-ren Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, hat Diensteanbie-ter das Recht, die vertraglichen Leistungen bis zu 4 Tage vor dem Vertragsende einzustellen, wenn dies aus abwicklungs-technischen Gründen bei der Portierung erforderlich ist. Die Portierung einer Rufnummer ist nur möglich, wenn spätestens 4 Wochen nach Vertragsende ein entsprechender Antrag über den die Rufnummer aufnehmenden Anbieter bei Diensteanbie-ter eingegangen ist.

4. Zahlungsverpflichtung, Verzug des Kunden

4.1 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen. Bei Nichterteilung oder Widerruf einer Einzugsermächtigung durch den Kunden erhebt Diensteanbieter ein Zusatzentgelt für administrative Abwicklung nach der jeweils gültigen Preis-liste.

4.2 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der geschulde-ten Entgelte in Verzug, ist Diensteanbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls zur Sperre des Anschlusses berechtigt. Eine Sperre erfolgt zunächst nur hin-sichtlich abgehender Verbindungen und erst nach Vorankündi-gung.

4.3 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 8 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Diensteanbieter weist den Kunden im Einzelfall auf diese Frist hin. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Diensteanbieter eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.

4.4 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden - vorbehalt-lich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsscha-dens ­ Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszins-satz gem. § 247 Bürgerliches Gesetzbuch berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nach-zuweisen.

4.5 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte auch verpflichtet, wenn ein Dritter die Leistungen von Diensteanbieter aus dem Vertrag nutzt, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

4.6 Gegen Forderungen von Diensteanbieter kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For-derungen aufrechnen.

5. Vertragsdauer, Kündigung, Sperre

5.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Diensteanbieter-Dienstleistungen eine Mindest-laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Mo-naten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erklärt werden. Prepaid-Verträge haben keine Mindestlaufzeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, in Textform oder per SMS erklärt werden.

5.2 Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für Diensteanbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die unter 6.3 aufgeführten Ver-pflichtungen verstößt. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist Diensteanbieter ferner be-fugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu Diensteanbieter-Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren.

6. Pflichten und Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde informiert Diensteanbieter unverzüglich über jede Änderung seiner bei Diensteanbieter hinterlegten Daten.

6.2 Der Kunde hat Diensteanbieter das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Diensteanbieter-Karte unverzüglich - bei telefonischer Mitteilung unter Angabe sei-nes Kundenkennwortes - mitzuteilen. Diensteanbieter wird die Diensteanbieter-Karte sofort sperren. Der Kunde haftet für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte nur für Leistungen, die bis zur Sperrung der Karte angefallen sind. Die Sperrung der Karte kann aus technischen Gründen, wie z.B. bei Verwendung der Karte im Ausland, erst einige Zeit später wirksam werden, nachdem die Meldung durch den Kunden erfolgte.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Diensteanbieter nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere das Diensteanbieter-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber-und Markenrechte) zu verletzen; nicht gegen straf-rechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; Dienstleistungen nur als Endkunde sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere Vermö-genswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Diensteanbieter Dienstleistungen unabhängig von der genutz-ten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z.B. Flatrate-Tarife); die Leistungen nicht dazu zu nut-zen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu ma-chen; leitungsgebundene Telekommunikationsdienstleistungen nur innerhalb einer Wohneinheit zu nutzen; leitungsvermittel-te Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau ma-nuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekom-men einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist und/oder bekannt ist dass das Zustandekommen der Verbin-dung -insbesondere auch durch technische Vorkehrungen -vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird; keine gewerbliche Weiterlei-tung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschal-tungsleistungen zu erbringen.

6.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.3, ist Diensteanbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Diensteanbieter auf Schadenersatz.

6.5 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.

7. Vertragsübernahme Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Diensteanbieter übertragen.

8. Speicherung von Verkehrsdaten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung

8.1 Diensteanbieter speichert - vorbehaltlich Ziff. 8.2 - Ver-kehrsdaten (Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte vollständig bis zu 6 Monate nach Ab-rechnung.

8.2 Auf Verlangen des Kunden werden die Verkehrsdaten a) unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten 3 Ziffern bis zu 6 Monate nach Abrechnung gespeichert oder b) spätestens mit Abrechnung vollständig gelöscht. Dienstean-bieter ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verkehrsdaten erfolgt. Wurden Verkehrsdaten aufgrund recht-licher Verpflichtung oder auf Kundenwunsch gelöscht (ver-kürzte Speicherung oder vollständige Löschung), trifft Diensteanbieter keine Nachweispflicht für die Einzelverbin-dungen, es sei denn, der Kunde wurde vor seinem Wunsch zur Löschung oder verkürzten Speicherung nicht mit einem deut-lich erkennbaren Hinweis über den Wegfall der Nachweis-pflicht informiert.

8.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Be-triebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entspre-chend den gesetzlichen Vorschriften.

9. Nutzung von Daten

9.1 Die Diensteanbieter-Rufnummer ist für die Inverssuche (Telefonauskunft über die in öffentlichen Verzeichnissen ein-getragenen Namens-und/oder Adressdaten des Kunden bei Nennung der Rufnummer) freigegeben; ein Widerspruch des Kunden ist jederzeit möglich.

10. Datenaustausch mit Auskunfteien

10.1 Diensteanbieter ist berechtigt zum Schutz vor Forde-rungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inan-spruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbe-zogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsge-mäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) dem von der Bürgel Wirtschaftsinforma-tionen GmbH &Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsi-cherung (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnis-ses solche Daten bei der SCHUFA oder dem FPP aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, kann Diensteanbieter hierüber Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Diensteanbieter, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmen-kunden kann Diensteanbieter darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaf-ten Daten nach diesen Grundsätzen austauschen.

10.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweili-gen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.